Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-,Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde folgendes herausgegeben:
Von der SPD-CDU/CSU Fraktion im Bundestag wurde als Gesetzesinitiative die (Bundestagsdrucksache 19/18110) eingebracht und am 25. März 2020 im Bundestag in 1.,2. und 3. Lesung besprochen und beschlossen.
Der Bundesrat stimmte in seiner 988. Sitzung auf der Grundlage der Vorlage (Bundesratsdrucksache 153/20) ebenfalls dem Gesetz zu. In Kraft tritt dieses Gesetz mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Alle Regelungen sollen grundsätzlich begrenzt gelten und mit dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern.
Hinsichtlich der Vereine wird damit folgendes geregelt…….
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