Information als Weiterleitung für den Schießbetrieb

Liebe Niedersächsische Schützenvereine,

gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020 ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

Zwecks Bestätigung haben wir bei der LSB-Hotline nachgefragt, die in Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport daraufhin die Rückmeldung gegeben hat, dass dies auch für das Sportschießen und somit für die nebeneinander liegenden Schießbahnen gilt. D.h., es müssen jetzt keine Schießbahnen mehr zwischen den Schützen frei gehalten werden, wenn die Schießgruppe nicht aus mehr als 30 Personen besteht.

Selbstverständlich sind weiterhin die in § 3 und § 4 festgelegten Maßnahmen für das Hygienekonzept sowie die Datenerhebung und Dokumentation zu berücksichtigen.

Möglicherweise legen die Kommunen und Landkreise vor Ort weitergehende Regelungen fest. In diesen Fällen sind ggfs. die Vor-Ort-Gegebenheiten mit den Kommunen bzw. Landkreisen direkt abzustimmen. Auf diese E-Mail kann entsprechend verwiesen werden.

Die Verordnung kann sich jederzeit in beide Richtungen verändern. Es ist aber seitens der Landesregierung angedacht, bis zum 31.08.2020 keine Veränderungen mehr vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Ulrich Nordmann

Geschäftsführer

SCHÜTZENBUND NIEDERSACHSEN e.V.
Wilkenburger Straße 30
30519 Hannover
  
Tel.: +49 (0) 511 220021-10eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover: VR 3874
Geschäftsführer: Ulrich Nordmann
Vorstand, vertretungsberechtigt gem. § 26 BGB
Vorstandssprecher: Axel Rott
Vorstandsmitglied: Frank Pingel
Vorstandsmitglied: Lars Bathke
Bankverbindung: Sparkasse Hannover,
Kontonummer: 750 484, Bankleitzahl: 25050180,
IBAN: DE49 2505 0180 0000 7504 84, BIC: SPKHDE2HXXX
Fax: +49 (0) 511 220021-21
 
E-Mail: nordmann@nssv.de
Internet: http://www.nssv.de
 
 
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