Die Standaufsicht Qualifizierung auf der WSK- Bescheinigung ist Voraussetzung für die Standaufsicht in den Schützenhäusern!


Wir vom Bezirk des OSB, bieten für einen geringen Kostenanteil, eine fehlende Erweiterung der Standaufsicht ohne Prüfung auf den Waffensachkundebescheinigungen an, wo sie fehlt. (Nur Waffensachkundebescheinigungen, die von einem Landesverband abgenommen und zugelassen sind). Es fehlen noch Teilnehmer in unserem 4 Stunden Lehrgang um ihn starten zu können. Wir können auch keinen neuen Lehrgang aus Kostengründen in Aussicht stellen, wenn kein Bedarf besteht. Bitte noch einmal Eure WSK kontrollieren und sich für den 4 Stunden Lehrgang anmelden, wenn die Standaufsicht nicht eingetragen ist. Link: Qualifizierung als Schießstandaufsicht(§10 Abs. 6 AwaffV) Nur mit Vollständigen- Bescheinigungen, ist eine Standaufsicht möglich!!!!

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