Seitens des Bundesverwaltungsamtes wurde der NWDSB über den Deutschen Schützenbund aufgefordert, das Bedürfnisformular zum Waffenerwerb zu aktualisieren. Das bisherige Bedürfnisformular berücksichtigt in Ziff. 3.4 noch nicht die WaffG-Änderung von 2009. Es fehlt dort die Aussage, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. Dies ist zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses lt. Rechtsprechung des VG Hannover v. 15.10.2012, Az.: 12A2506/11 und des Nds. OVG v. 21.12.2012, Az.: 11LA309/12 erforderlich.
Alle Formulare sowie eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt zur Verfahrensweise werden unter der Rubrik www.osfi.de/Download/Bedürfnis für Sportschützen zum Download zur Verfügung gestellt.
Bedürfnisanträge mit derzeitigem (alten) Formular werden nur noch bis einschließlich
22. März 2015 (Eingangsstempel) bearbeitet. Alle danach eingehenden Bedürfnisanträge auf altem Formular werden unbearbeitet zurück geschickt.
Bitte denkt auch daran, zu den einzelnen Bedürfnisanträgen jeweils alle erforderlichen Unterlagen mit zu schicken. Ohne diese werden die Anträge ebenfalls unbearbeitet zurück geschickt. Und bitte darauf achten, dass auf den Kopien der Schießnachweise der Name des Schützen steht. Ansonsten könnte es ja ein Nachweis von irgendwem sein. Anträge werden nur bearbeitet wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag mitgeschickt wird.
Die Vereine wurden über die Neuerungen per Mail informiert und die neuen Formulare und Merkblätter wurden beigefügt. Bitte weiterlesen