Der NWDSB hat ein Schreiben vom Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport bekommen. In diesem Schreiben geht es noch mals um die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Waffenbesitzer sind verpflichtet, der Behörde Zutritt zu den Räumen der Aufbewahrung zu gestatten. Darüber hinaus sind die Waffenbesitzer gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG verpflichtet, den Waffenbehörden gegenüber von sich aus den Nachweis zu erbringen.
Die nächsten Termine
Download
-
das letzte…
- Bezirksmeisterschaft Bogen Hallenrunde 2024 1. Dezember 2023
- Info- und Trainingstag Luftpistole 17.12.2023 in Middels 29. November 2023
- Waffensachkundeausbildung stärkt die Schützen und Schießvereine in ihren einzelnen Vereinen für die Zukunft. 20. November 2023
- Axel Heemann viel zu früh verstorben! 14. November 2023
- Ausschreibung Schießsportleiter eingestellt! 10. November 2023
- Ligasaison 2023/24 29. Oktober 2023
Bemerkungen!
Archive
Kategorien
Juli 2011 M D M D F S S 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Kategorien
Neueste Kommentare