Der NWDSB hat ein Schreiben vom Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport bekommen. In diesem Schreiben geht es noch mals um die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Waffenbesitzer sind verpflichtet, der Behörde Zutritt zu den Räumen der Aufbewahrung zu gestatten. Darüber hinaus sind die Waffenbesitzer gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG verpflichtet, den Waffenbehörden gegenüber von sich aus den Nachweis zu erbringen.
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