Auf der Sportausschussitzung des NWDSB und laut SPO gibt es eine neue Regelung des Vorschießen bei Meisterschaften.
Können Schützen am Wettkampftag aus triftigen Gründen (z.B. bekannte gesundheitliche Probleme, religiöse Veranstaltungen, berufliche Unabkömmlichkeit) nicht anwesend sein, kann ein Antrag auf Erbringen eines Qualifikationsergebnisses (TZ. 0.9.4.1) bis zum jeweiligen Meldeschluss beim Bezirkssportleiter (Schriftlich) gestellt werden. Mögliche Ausweichtermine sind weitere Meisterschaften und festzulegende Sonderveranstaltungen. Das hier erreichte Ergebnis wird nicht in die Rangliste aufgenommen und dient ausschließlich der Qualifikation für die nächste Meisterschaftsstufe.
Laut Bezirkssportleiter Sven Budde WEITERLESEN
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