Liebe Sportfreunde,
wie bereits an dieser Stelle veröffentlicht, sind am 01.09.2020 Änderungen im Waffenrecht in Kraft getreten, die Änderungen bei der Ausstellung und Bescheinigung von Waffenbedürfnissen mit sich gebracht haben.
In Abstimmung mit dem NSSV wurden neue Formulare zur Beantragung von Waffen entwickelt, die zukünftig zu verwenden sind.
Die alten Formulare sind ab sofort nicht mehr zu verwenden!
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